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Grundsätze einer Außenpolitik
Ziel dieses Papier soll sein allgemeine Grundsätze für die Piratenpartei zu entwickeln, die uns bei der Entwicklung von Positionen zu konkreten Fälle helfen sollen.
Dabei wird zuerst nach Grundprinzipien gesucht, die allgemein, in allen Fällen angewendet werden können und die wir auch von den anderen Ländern uns gegenüber fordern. Also, allgemeine Leitlinien, die für die Allgemeinheit, nicht nur für uns, akkzeptabel sind. Diese pragmatische Prinzipien können dann an konkreten Fällen getestet werden.
Erstes Prinzip:
Alle Staaten sind gleich und haben alle die selben Rechte.
Zweites Prinzip:
Die Anerkennung der Souveränität anderer Staaten, welches das Prinzip der Nichteinmischung in deren inneren Politik beinhaltet. Dieses Prinzip ist Grundsatz der UNO und verpflichtet alle Mietgliedstaaten. Wer dieses bricht, verwirkt sein Recht, wie zum Beispiel im Kriegsfall.
Drittes Prinzip:
Das Recht, seine eigene Interesse zu vertreten. Ob Klein oder Groß, jeder Staat verteidigt eigene Interesse. Diese Anerkennung ermöglicht den Handel zwischen Interessen. Als Interessen gibt es zum Beispiel, die eigene Sicherheit, die Sicherheit seiner Handelsroute usw…
Viertes Prinzip
Das Prinzip der Einhaltung abgeschlossener Verträge. Dies schliesst natürlich nicht aus, Verträge neu auszuhandeln.
Dazu kommt ein in der Weltpolitik zwar noch umgestrittenes Prinzip der aber immer mehr Befürworter findet: Im Falle von massive Völkerrechtsverletzung (wie Genozid) kann/muss/soll die Aufhebung der Souveränität eines Staates angebracht sein. Dies kann jedoch kein Staat für sich allein entscheiden.
Wir setzen uns für den verstärkten internationalen Diskurs um hier auch eine allgemein akzeptierte Regel zu finden, die dies Präzisiert.
Diese vier Prinzipien sind für alle Staaten anwendbar und akzeptabel. Bewusst verzichten wir auf die Verteidigung der Menschenrechte als Grundsatz, Mittel oder direktes Ziel der Außenpolitik.
Vorgehensweisen:
Bei der Formulierung von Zielen muss unsere erste Priorität stets sein, keiner der abgeschlossenen internationalen Verträge zu brechen, die wir mit anderen souveränen Staaten abgeschlossen haben.
Wir erkennen unsere eigene Befangenheit und fordern das gute Recht, in internationalen Gremien uns für unsere eigenen Interessen einzusetzen. Deshalb wollen wir, sofern dies nicht von Verträgen explizit vorgesehen, weder die Rolle des Richters, noch die Rolle des Vollstreckers in internationalen Konflikten spielen, außer wir werden vom souveränen Staat in dem sich das Konflikt abläuft darum gebeten.
Bei der Schließung zukünftiger Verträge wollen wir uns für die Schaffung unabhängiger Gremien einsetzen, denn nur solche bilden eine geeignete Instanz um die Wahrung dieser Verträge zu beurteilen. Insbesondere setzen wir uns für erhöhte Kompetenzen des internationalen Strafgerichtshofes ein.
Wir erkennen, dass die Welt sich geändert hat. Europa ist seit langen in keiner Vormachtstellung mehr. Selbst die E.U., wenn sie denn einer Stimme sprechen würde, wäre nur eine von vielen gleichmächtigen Partner. Auch die U.S.A. sind nur noch einer von vielen Spieler auf dem internationalen Schachbrett. Dies muss die deutsche Außenpolitik widerspiegeln. Es ist nicht mehr angebracht neue Akteuren, die einen deutlich größeren Gewicht als den eigenen haben, die Leviten lesen zu wollen. Wir sollen uns auch bemühen, neue Verträge zu schließen, die sowohl Sanktionen für die Nichtbeachtung als auch neue bzw. bereits existierende unabhängige Instanzen für derer Wahrung vorsehen.
Ziel ist sicherlich mehr Recht und Zusammenarbeit in die Weltpolitik zu unterstützen statt Konflikte zu fordern. Ziel ist nicht Feinde zu benennen, sondern einen Rahmen für die Lösung von Interessenkonflikte zu schaffen.
Diese Grundsätze mögen sehr allgemein erscheinen, sind aber sofort und in jedem konkreten Situation praktisch anwendbar. Sie stützen sich nicht auf einem moralischen Wille, jedoch auf die Gleichbehandlung Aller.
Zu den Menschenrechten.
Es mag manche überraschen, dass die Menschenrechte kein Fundament der Außenpolitik bilden. Dies hat drei Gründe. Erstens sind wir der Auffassung das die Verbreitung der Menschenrechte eine Aufgabe der Zivilgesellschaft. Denn nur dort wo sie auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens ruhen, werden sie auch langfristig gewahrt bleiben. Andererseits ist die Wahrung der Menschrechte zu oft diametral mit den Interessen der Staaten entgegengesetzt. Drittens, bildet eine kritik der Lage der Menschenrecht in ein fremdes Land eine Einmischung in seiner Innenpolitik, dieses Recht zu beanspruchen würde eine Ungleichheit in den Rechten der jeweiligen Ländern bedeuten.
Der beste Weg, die Menschenrechte zu verbreiten sind multinationale oder internationale Verträge wie der Abkommen von Oslo (damals durch die UDSSR unterschrieben worden, diente dann als Plattform für alle Menschenrechtsbewegung in den UDSSR sowie Satellitenländern) oder das internationale Strafgerichtshof. Die Perspektive eines Eintritts in der EU hat sicherlich mehr in der Türkei bewegt als alle offiziellen Reden von Politikern.